Was ist die Einführungsphase?

Die Einführungsphase an der gymnasialen Oberstufe dauert ein Schuljahr und wird im Klassenverband durchgeführt. Je nach Zahl der Anmeldungen besteht die Einführungsphase an der IGS aus vier oder fünf Klassen mit jeweils 25 bis 30 Schüler*innen. Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. Die Schüler*innen werden in die Arbeitsweisen und Methoden der gymnasialen Oberstufe eingeführt. Durch das vermittelte Grundwissen sollen begründete Wahlentscheidungen (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern) ermöglicht werden. Das Höchstalter für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe beträgt 19 Jahre (Aufnahme bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres). Über Ausnahmen entscheidet die Schule.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Einführungsphase sind der Erweiterte Sekundarabschlusses I, der i.d.R. im 10. Schuljahrgang einer Gesamtschule, eines Gymnasiums, einer Ober- oder Realschule erworben wurde, sowie der durchgehende Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Schuljahrgängen 6 bis 10. Ist letztere Voraussetzung nicht erfüllt, ist die zweite Fremdsprache von der Einführungsphase bis zum Abitur durchgängig zu belegen.

Unterrichtsangebot in der Einführungsphase

In der Einführungsphase werden, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fächer in der angegebenen Stundenzahl unterrichtet (Pflichtfächer). Die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl beträgt mindestens 33 Unterrichtsstunden. Die meisten Fächer finden im Klassenverband statt, nur die Fächer Kunst, Musik, Darstellendes Spiel sowie Evangelische Religion und Werte und Normen und die zweiten und dritten Fremdsprachen werden in Kursen (also Schüler*innen aus verschiedenen Klassen) unterrichtet.

Die IGS Wilhelmshaven bietet die Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel als Wahlpflichtfächer an, aus denen die Schüler*innen wählen können. Dabei belegt jede*r Schüler*in eines der Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel ein Schuljahr lang.

Für die Fremdsprachenbedingungen gilt: Als weitergeführte Fremdsprachen werden die Fremdsprachen bezeichnet, in denen im Sekundarbereich I an versetzungswirksamem Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht) teilgenommen wurde. Eine Fremdsprache, die im wahlfreien Unterricht im Sekundarbereich I erlernt worden ist, gilt nur dann als weitergeführte Fremdsprache, wenn am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist. Eine Fremdsprache, an der nur in Arbeitsgemeinschaften teilgenommen wurde, gilt nicht als weitergeführte Fremdsprache. Als neu begonnene Fremdsprachen werden Fremdsprachen bezeichnet, in denen erst von der Einführungsphase an am Unterricht teilgenommen wird. Eine in der Einführungsphase als Pflichtfach neu begonnene Fremdsprache ist in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase durchgehend vierstündig zu belegen. Schüler*innen, die im Sekundarbereich I keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu beginnen und diese in der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgehend vierstündig belegen. In der Einführungsphase müssen grundsätzlich zwei Fremdsprachen belegt werden, darunter mindestens eine fortgeführte Fremdsprache. Die Verpflichtung zur weiteren Fremdsprache kann in der Einführungsphase auf folgende Weise erfüllt werden:

  1. Die Schüler*innen belegen eine weitere fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache.
  2. Die Schüler*innen belegen eine im Sekundarbereich I durchgängig besuchte Wahlfremdsprache.
  3. Die Schüler*innen belegen in der Einführungsphase eine neu zu beginnende Fremdsprache vom Beginn der Einführungsphase an bis zum Abitur.
  4. Die Schüler*innen, die den Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend besucht haben und deshalb nicht mehr zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache verpflichtet sind, und in der Einführungsphase die zweite Fremdsprache (z.B. Spanisch, Latein oder Französisch) nicht mehr belegen wollen, belegen jeweils eines der Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel
    • für ein Schuljahr (Pflichtfächer),
    • ein weiteres für ein Schuljahr (Wahlpflicht) und
    • ein weiteres für ein halbes Schuljahr (Wahlpflicht).

     

  • Hinweis: Wird in der Einführungsphase eine Zweite Fremdsprache nicht belegt, kann in der Qualifikationsphase der sprachliche Schwerpunkt nicht gewählt werden. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt und im sportlichen Schwerpunkt kann zudem eine weitere Fremdsprache als Ergänzungsfach nicht gewählt werden kann.

Die Wahl von Zweiter Fremdsprache und Wahlpflichtfächern findet mit der Anmeldung statt, kann aber auch (vor allem mit Blick auf die Profilwahlen für die Qualifikationsphase) geändert werden.

Zu beachten ist: Als Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen das ganze Schuljahr lang belegt worden sind. Wird Sport als Prüfungsfach gewählt, so ist in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase ein Sporttheoriekurs zu belegen.

Erläuterungen:

1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten (z.B. bei den Fremdsprachen) nicht berücksichtigt.

2) Wer in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu beginnt, hat in dieser Fremdsprache in der Einführungsphase eine Teilnahmeverpflichtung von vier Wochenstunden. Diese Fremdsprache ist auch in der Qualifikationsphase mit vier Wochenstunden durchgehend zu belegen.

3) Die*Der Schüler*in kann ein Fach für die gesamte Einführungsphase wählen oder für das zweite Schulhalbjahr ein anderes Fach als im ersten Schulhalbjahr.

4) Die*Der Schüler*in muss drei der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Informatik für die gesamte Einführungsphase wählen.

5) Die Schüler*innen, die den Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend besucht haben, sind nicht zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache verpflichtet, wenn ein Beschluss des Schulvorstandes zur Einrichtung eines Wahlpflichtangebotes vorliegt und sie am Unterricht in zwei Wahlpflichtfächern mit insgesamt drei Wochenstunden teilnehmen.

6) Sport kann nur als Prüfungsfach wählen, wer in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase zusätzlich Unterricht mit zwei Wochenstunden in Sporttheorie besucht hat.

(aus: https://www.mk.niedersachsen.de/download/124139/Die_gymnasiale_Oberstufe_und_die_Abiturpruefung.pdf, Stand 02/2019, zuletzt besucht 02.02.2021)

Wichtige Links zu den Unterrichtsinhalten der Einführungsphase und der Qualifikationsphase:

Anmeldung für die Einführungsphase

Die Anmeldung für die Einführungsphase findet immer zum 20.02. eines Jahres statt. Zur Anmeldung für die Einführungsphase an der IGS wird

  • das Halbjahreszeugnis des letzten Schuljahres der Sekundarstufe I vor Beginn der Einführungsphase oder das Zeugnis über die Berechtigung zum Besuch der Einführungs- oder der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (also der Erweitere Sekundarabschluss I) und
  • das ausgefüllte Anmeldeformular benötigt. Das Anmeldeformular muss von einem Erziehungsberechtigten und der*dem Schüler*in (bei Volljährigkeit nur der Schülerin/des Schülers) eigenhändig unterschrieben sein. Das Anmeldeformular ist zu finden unter http://www.igswhv.de/sekundarstufe-2/sek2-formulare

Schüler*innen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I an der IGS erwerben, erhalten das Anmeldeformular über die Jahrgangsleitung. Die Abgabe des Zeugnisses ist nicht nötig, da die Zeugnisse der Schüler*innen, die die Sekundarstufe I der IGS besucht haben, bereits vorliegen.
Nachdem zum Stichtag alle Anmeldungen eingegangen und erfasst sind, müssen in einem Losverfahren ggf. Wartelisten gebildet werden, falls sich mehr Schüler*innen angemeldet haben, als aufgenommen werden können. Eine Zusage geht i.d.R. zwei bis drei Wochen nach dem Anmeldeschluss per Post und Mail zu. Ebenso werden Schreiben zu Wartelistenplätzen verschickt.
Letztlich kann nur aufgenommen werden, wer am Ende des Schuljahres den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat. Da das nicht immer gelingt, haben Bewerber*innen auf Warteplätze oft noch Chancen aufzurücken.

Zusammensetzung der Klassen

Die Tutor*innen-Gruppen in der Einführungsphase werden neu zusammengesetzt, d.h. bisherige Stammgruppen des Jahrgangs 10 werden untereinander nochmal gemischt. Idealerweise eine Tutorin und ein Tutor, aber immer zwei Tutor*innen, betreuen die Lerngruppe in einem Schuljahr. Damit setzen wir das bewährte Konzept von zwei Stammgruppenleiter*innen in der Sekundarstufe I in der Einführungsphase fort. Jede*r Schüler*in darf mit der Anmeldung einen Freundschaftswunsch äußern. Dabei dürfen untereinander keine Ketten gebildet werden. Wir bemühen uns, die Wünsche der Schüler*innen zu erfüllen, können dies jedoch nicht immer garantieren.
Die Neuzusammensetzung ist zum einen wichtig, weil bestehende Verbindungen aus der Sekundarstufe I bewusst aufgebrochen werden sollen, um den unterschiedlichen Charakter der Sekundarstufe II zu betonen und zugleich auf die in der Qualifikationsphase erneute Durchmischung vorzubereiten. Der Jahrgang soll sich als Ganzer wahrnehmen und nicht notwendigerweise als Klassen. Darüberhinaus kommen in jedem Jahr zahlreiche Schüler*innen zu uns, die ihren Erweiterten Sekundarabschluss an einer anderen Sekundarstufe I erworben haben. Sie sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie sich – anders als ihre Mitschüler*innen – neu in gefestigte Lerngruppen integrieren müssen.
Da die Aufnahme in die Einführungsphase erst beendet werden kann, wenn zum Ende des Schuljahres alles Zeugnisse über den Erweiterten Sekundarabschluss I vorliegen, erfolgt die Klassenzusammensetzung erst in den Sommerferien.

Einführungstage

Zu Beginn eines neuen Schuljahres finden die ersten drei Unterrichtstage im Klassenverband zusammen mit den Tutor*innen statt. Diese Tage dienen dazu, dass sich Tutor*innen und Schüler*innen kennenlernen können. Die Tutor*innen vermitteln die Anforderungen und Regeln sowie die Arbeitsweisen der in Sekundarstufe II. Gerade weil alle in dieser Zusammensetzung nur ein Schuljahr miteinander verbringen, ist es wichtig sich früh über die schulischen und beruflichen Perspektiven und Möglichkeiten auszutauschen. Die Einführungsphase nimmt als Zwischenjahrgang eine wichtige Orientierungsfunktion auf dem Weg zum Abitur ein.

Auslandsaufenthalt

Für Schüler*innen kann ein Auslandsbesuch zu einer wichtigen Erfahrung werden, die sie während ihrer Schulzeit sammeln können. Auch in der Einführungsphase ist ein halb- oder ganzjähriger Auslandsaufenthalt möglich. Hierbei gilt es aber einige Voraussetzungen zu beachten:

Formale Voraussetzungen:

Es ist ein formloser Antrag zu formulieren, der von der Leitung der Sekundarstufe II genehmigt werden muss. Darüber hinaus sollte dringend geprüft werden, ob eine erfolgreiche Teilnahme der Qualifikationsphase auch ohne die Teilnahme an der Einführungsphase sinnvoll ist: „Der Schulbesuch im Ausland sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann.“ (§ 4 EB-VO-Go).

Fachbelegung in der Auslandsschule (Mindestbedingungen):

  • zwei Fremdsprachen (FS-Regelung)
  • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach
  • Mathematik (advanced level!)
  • eine Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph)

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Bedingungen zur Wahl der Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase
  • angemessene Noten/Bewertungen in den an der Auslandsschule unterrichteten Fächern

Weitere Informationen sind zu finden unter:

Auf den Auslandsaufenthalt ist im Vorfeld mit der Anmeldung hinzuweisen. Ein Beratungsgespräch mit Herrn Müller, dem Leiter der Sekundarstufe II, ist zwingend erforderlich. Der Antrag muss i.d.R. einen Monat nach der Anmeldung eingegangen sein. Herr Müller genehmigt oder lehnt den Antrag ab.

ProSeKo in der Einführungsphase

ProSeKo steht für „Produktive Selbst-Kompetenz“. Seit 2015 können die Schüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 im Rahmen von ProSeKo besondere Projekte als Workshops wählen, die von Lehrer*innen, Kooperationspartnern der Schule und auch Schüler*innen angeboten werden. Feste Bestandteile in der Sekundarstufe I sind das Projekt „Soziales Handeln“, das Orchester und der Workshop „Arbeiten und Leben“. Ziel der Workshops soll es sein, mit nicht-unterrichtlichen Angeboten die Selbstständigkeit und Selbstkompetenz der Schüler*innen zu fördern. In Jahrgang 11 wird das Konzept weitergeführt, wodurch Kooperationsmöglichkeiten zwischen Sekundarstufe I und II ermöglicht werden. Die Workshops haben zum Ziel, Schwächen wahrzunehmen und abzubauen, Stärken zu nutzen und auszubauen und ein eigenes Profil zu erkennen und auszuschärfen. Das erfordert ein gewisses Maß an Selbstreflexion, das von den Tutor*innen beratend unterstützt wird. Die Schüler*innen belegen i.d.R. in zwei Halbjahren im Umfang von zwei Wochenstunden je einen Workshop oder einen Workshop über beide Halbjahre hinweg.
Die Wahlen für die ProSeKo-Workshops finden über Moodle statt, jeweils zu Beginn des ersten Halbjahres und zum Ende des ersten Halbjahres für das zweite Halbjahr.
Das Angebot an Workshops in der Einführungsphase setzt sich zusammen aus Basisworkshops in den Fächern Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften. Die Basisangebote können ergänzt werden um andere Fächer (z.B. die zweite Fremdsprache). Das hängt von den Ressourcen und Möglichkeiten der Kolleg*innen ab.
Auch Schüler*innen können selbstständig Workshops anbieten und durchführen. Wir unterstützen, wenn es um Räume oder Materialien geht.
Mit dem Zeugnis zum Ende des Schuljahres erhält jede*r Schüler*in ein Zertifikat, das die besuchten Workshops und die Regelmäßigkeit der Teilnahme ausweist. ProSeKo ist ansonsten grundsätzlich unbewertet.

Sporttheorie

Die Schüler*innen, die sich entscheiden in der Qualifikationsphase das Sportprofil mit Sport als Fach auf erweitertem Niveau oder als mündliches Prüfungsfach zu wählen, müssen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase das Fach Sporttheorie zweistündig belegen. Das Fach gibt Einblicke in die Arbeit im Prüfungskurs Sport aus bspw. trainingswissenschaftlicher, gesellschaftswissenschaftlicher sowie motorischer Sicht. Zur Leistungsfeststellung ist eine zweistündige Klausur zu schreiben. Voraussetzung für die Teilnahme am Sporttheorie-Kurs sowie am Sportprofil ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zum Kursstart (mit Beginn des 2. Halbjahres) vorliegen muss.

Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern. Bei zwei mangelhaften oder nicht glatt ausreichenden Leistungen von 1 bis 4 Punkten oder einer ungenügenden Leistung von 0 Punkten müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden. Über die Anwendung dieser Ausgleichsregelung entscheidet die Versetzungskonferenz, unter der Bedingung, dass eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifikationsphase erwartetet werden kann. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.