Auslandsaufenthalt

Für Schüler*innen kann ein Auslandsbesuch zu einer wichtigen Erfahrung werden, die sie während ihrer Schulzeit sammeln können. Auch in der Einführungsphase ist ein halb- oder ganzjähriger Auslandsaufenthalt möglich. Hierbei gilt es aber einige Voraussetzungen zu beachten:

Formale Voraussetzungen:

Es ist ein formloser Antrag zu formulieren, der von der Leitung der Sekundarstufe II genehmigt werden muss. Darüber hinaus sollte dringend geprüft werden, ob eine erfolgreiche Teilnahme der Qualifikationsphase auch ohne die Teilnahme an der Einführungsphase sinnvoll ist: „Der Schulbesuch im Ausland sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann.“ (§ 4 EB-VO-Go).

Fachbelegung in der Auslandsschule (Mindestbedingungen):

  • zwei Fremdsprachen (FS-Regelung)
  • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach
  • Mathematik (advanced level!)
  • eine Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph)

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Bedingungen zur Wahl der Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase
  • angemessene Noten/Bewertungen in den an der Auslandsschule unterrichteten Fächern

Weitere Informationen sind zu finden unter:

Auf den Auslandsaufenthalt ist im Vorfeld mit der Anmeldung hinzuweisen. Ein Beratungsgespräch mit Herrn Müller, dem Leiter der Sekundarstufe II, ist zwingend erforderlich. Der Antrag muss i.d.R. einen Monat nach der Anmeldung eingegangen sein. Herr Müller genehmigt oder lehnt den Antrag ab.