Die derzeit geltende Corona-Verordnung des Landes wurde am 03.04.2022 veröffentlicht.
Regeln des Landes Niedersachsen für Infizierte und Kontaktpersonen finden sich hier.
Die jeweils aktuelle Lage in Niedersachsen wird auf der Website des Landes Niedersachsen bekannt gegeben.
Informationen des Kultusministeriums zu den Corona-Regeln in Schulen finden Sie hier.
Was tun bei einem positiven Selbsttest?
- Umgehend die Schulleitung informieren.
- Sofortige Rückkehr in die Schule nur mit negativem PCR-Test.
- Ansonsten gilt eine mindestens fünftägige Quarantäne, die nur durch einen negativen Schnelltest bei Symptomfreiheit aufgehoben wird.
Der Briefe des Kultusministers vom 10.05.2022:
- Brief an die Eltern (Elternbrief in der Kurzversion)
Der Brief des Kultusministers vom 14.04.2022:
Aktuelle Informationen und Formulare
- Elterninformation zur Testpflicht mit Abschnitt Kenntnisnahme.
- Elterninformation zur Testpflicht mit Abschnitt Kenntnisnahme (Kurzversion).
Auch in Arabisch, in Farsi, in Türkisch, in Rumänisch und in Englisch. - Formular: Bestätigung Selbsttestung
- Formular: Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht (Härtefallregelung)
- Antrag auf Befreiung vom Tragen einer MNB
- Information des KM zur Quarantäne.
- Erlass zur Organisation der Schuljahrgänge 1-10 vom 28.01.2022.
- Erlass zu den Abschlussprüfungen 2022 vom 28.01.22.
- Informationen der Schulpsychologie für Eltern und SchülerInnen.
- Erlass zum freiwilligen Zurücktreten vom 14.02.2022 (auf Integrierte Gesamtschulen nur bedingt anwendbar!)