Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern. Bei zwei mangelhaften oder nicht glatt ausreichenden Leistungen von 1 bis 4 Punkten oder einer ungenügenden Leistung von 0 Punkten müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden. Über die Anwendung dieser Ausgleichsregelung entscheidet die Versetzungskonferenz, unter der Bedingung, dass eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifikationsphase erwartetet werden kann. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.